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BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen - OS I 63a/59
- BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60
Der Entschluß, an einen früheren Wohnsitz zurückzukehren, steht der Begründung und Aufrechterhaltung eines anderweitigen Mittelpunkts der allgemeinen Lebensverhältnisse nicht grundsätzlich entgegen; denn dieser Entschluß läßt dann, wenn er - wie hier nach den festgestellten Umständen - von vornherein mit einem Unsicherheitsmoment belastet ist, neben dem Rückkehrwillen noch Raum für den Willen, anderweitig für nicht von vornherein begrenzte Zeit einen Wohnsitz zu nehmen (ähnlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - [RLA 59, 237]). - BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60
Lediglich durch den sogenannten Domizilwillen, dessen Umsetzung in die Tat mangels einer tatsächlichen Niederlassung nicht durchführbar ist, kann kein Wohnsitz begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1957 - BVerwG V B 399.56 - undUrteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 -).